| Wir bieten nicht nur einen einfachen Whois-Schutz, sondern ein ausgeklügeltes Schutz-System welches mit unserer Kanzlei die u.a. auf Internet- und US Recht spezialisiert ist, zurückgreift. Dieser zusätzliche Schutz ist bewährt und sicher. Sie haben nicht das Risiko, das Ihre Daten verkauft oder mißbraucht werden, was besonders im asiatischen Raum gerne der Fall ist. Kurzform:
Thomsn Protection Schutz (TPS Whois Schutz)Um Ihnen noch mehr Schutz zu bieten, wird auf Wunsch zusätzlich der Thomsn Protection Schutz geschaltet. - Doppelte Sicherheit und keinerlei Risiko für Sie! Zum ersten erscheint der normale Whois-Schutz eines Dritt-Anbieters. Sollte dieser aus irgendeinen Grund (z.Bsp. Notice of Trademark Infringement) vom Fremd-Anbieter entfernt werden, greift automatisch unser unabhängiger TPS-Protection Service, den wir zu 100% kontrollieren und welcher mit unserem Law-Department kooperiert. Nur auf diesen Schutz können wir zu 100% einwirken und Sie bestmöglichst schützen! Das Internet ist vom Wesen her global. Das bedeutet da Informationen weltweit zur Verfügung stellen. Ob Sie es wollen oder nicht. Was auf den ersten Blick ein Vorteil ist wird jedoch schnell zum Nachteil wenn der Inhaber einer Domain nicht Vorsorge um den vielfältigen Gefahren zu entgegnen. So ist es vielen Staaten nicht erlaubt seine Meinung absolut frei zu äußern, und jegliche Publikationen und Informationen frei zugänglich zu machen. Besonders problematisch ist hierbei, dass in jedem Staat der Welt in Bezug auf freie Meinungsäußerung ein rechtlich anderer Maßstab (Zensur) angelegt wird. Was in einem Land noch erlaubt ist, kann in einem anderen Land bereits zur Strafverfolgung führen. Dies trifft besonders auch auf Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu. Stets ist der Publizist für seine Inhalte verantwortlich. Mittlerweile entdecken vor allem Deutsche Firmen in Deutschland das man mit Hilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches, missliebige Äußerungen von Kunden etwa über die Qualität ihrer Produkte oder einer Dienstleistung, den Publizisten am bestem Mundtot macht, indem man ihm eine Einstweilige Verfügung durch einen Anwalt zukommen lässt. Mord, Folter und andere Sanktionen können das Ergebnis einer freien Meinungsäußerung sein
Nun, die Sache ist kompliziert und von Land zu Land verschieden. Unsere US-Verfassung und aktuelle Rechtsprechung schützt die Meinungsfreiheit „Freedom of Speech“ in besonderem Maße. Im Gegensatz zu Deutschland haften Blogger und Forenbetreiber nicht für die Veröffentlichen Dritter. Der "Communications Decency Act" (CDA) von 1996 schützt Seiten-Betreiber gegen fast jede Haftung für Inhalte Dritter. Einzige Ausnahmen: Jugendschutz und Urheberrecht. Klagen wegen beleidigender Kommentare, peinlicher Fotos und derlei haben in den Vereinigten Staaten hingegen keine Chance. Die Mitstörerhaftung nimmt im deutschen Recht extreme Formen im Vergleich zum US-Recht an. Die Google-Entscheidung vom 10. März 2006 zeigt rationale Grenzen auf. Selbst wenn gewisse Tatbestandsmerkmale einer Mitstörung bei einem automatisierten IT-System vorliegen, kann eine verschuldenslose Haftung nicht bestehen, wenn seitens des behaupteten Mitstörers nicht ein Minimum Absicht oder Kausalität erkennbar ist. Die ist aber aber auch nur deshalb möglich weil bei einer DE-Domain sämtliche Daten des Inhabers öffentlich zugänglich sind. Damit sind die Inhaber auch ein willkommenes Opfer für Spamer die sich freuen so einfach an höchst private Daten zu gelangen. Hier könnte man berechtigterweise fragen ob die DENIC nicht eine Mitschuld an der weltweiten Spamseuche trägt. Zumindest jedoch sollte es möglich sein seine privaten Daten schützen zu lassen, da ohnehin jeden Betreiber eines Internetsauftrittes das Vorhandensein eines Impressums auferlegt wird. Sofern Sie keine verbotene Pornographie die gegen unsere TOS/AGB verstoßen veröffentlichen, bleiben Ihre Daten bei Dateiload absolut sicher und werden bestmöglichst geschützt. |