Thomsn Technology LLC

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Thomsn Protection Whois-Schutz

Wir bieten nicht nur einen einfachen Whois-Schutz, sondern ein ausgeklügeltes Schutz-System welches mit unserer Kanzlei die u.a. auf Internet- und US Recht spezialisiert ist, zurückgreift. Dieser zusätzliche Schutz ist bewährt und sicher. Sie haben nicht das Risiko, das Ihre Daten verkauft oder mißbraucht werden, was besonders im asiatischen Raum gerne der Fall ist.

Kurzform:
Anonyme Domains sind Domainadressen die nicht auf Ihren eigenen Namen registriert werden,
sondern mit Daten anderer überschrieben werden.Der Name eines Inhabers einer Domain erscheint
somit in keiner Domain Datenbank (WHOIS) – Er
bleibt völlig anonym.

Ohne Schutz Mit Schutz
Organization Name:Peter Mueller GmbH
First Name: Peter
Last Name:Mueller
Address 1:Am Graben 25
City: Hamburg
Zip Code: 10101
Country:Germany
Phone:+49 (1234) 56789-00
Email:post @ peter-mueller.com
Organization Name:Whois Privacy Protection Service
First Name: WHOIS Protected
Last Name:WHOIS Protected
Address 1: Ramon Arias Avenue Maheli Building
City: Panama
Zip Code:0000
Country: Panama
Phone: +507 845 64866839
Email: c100001 @ whoisprotect.com (als grafik)

Thomsn Protection Schutz (TPS Whois Schutz)

Um Ihnen noch mehr Schutz zu bieten, wird auf Wunsch zusätzlich der Thomsn Protection Schutz geschaltet. - Doppelte Sicherheit und keinerlei Risiko für Sie!

Zum ersten erscheint der normale Whois-Schutz eines Dritt-Anbieters. Sollte dieser aus irgendeinen Grund (z.Bsp. Notice of Trademark Infringement) vom Fremd-Anbieter entfernt werden, greift automatisch unser unabhängiger TPS-Protection Service, den wir zu 100% kontrollieren und welcher mit unserem Law-Department kooperiert.

Egal was passiert, Ihre Daten sind somit nicht einsehbar, weil nicht hinterlegt und es muß immer der Kontakt zu Dateiload / Thomsn Protection Service gesucht werden. Im Klartext, wenn wir Ihre Domain registrieren, werden nicht Ihre Daten eingetragen, sondern der Thomsn Protection Service (Law Department) und auf diesen ein zusätzlicher Whois-Schutz. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos per E-Mail eine schriftliche Bestätigung im pdf-Format, das die Domain weiterhin Ihnen gehört und nur von Dateiload - betrieben durch Thomsn LLC Treuhändlerisch verwaltet wird!

Nur auf diesen Schutz können wir zu 100% einwirken und Sie bestmöglichst schützen!
Ein einfacher Whois Schutz bietet keinerlei Sicherheit mehr, gehen Sie deshalb für 15,-/Jahr auf Nummer sicher!


Das Internet ist vom Wesen her global. Das bedeutet da Informationen weltweit zur Verfügung stellen. Ob Sie es wollen oder nicht.

Was auf den ersten Blick ein Vorteil ist wird jedoch schnell zum Nachteil wenn der Inhaber einer Domain nicht Vorsorge um den vielfältigen Gefahren zu entgegnen.

So ist es vielen Staaten nicht erlaubt seine Meinung absolut frei zu äußern, und jegliche Publikationen und Informationen frei zugänglich zu machen. Besonders problematisch ist hierbei, dass in jedem Staat der Welt in Bezug auf freie Meinungsäußerung ein rechtlich anderer Maßstab (Zensur) angelegt wird. Was in einem Land noch erlaubt ist, kann in einem anderen Land bereits zur Strafverfolgung führen.

Dies trifft besonders auch auf Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu. Stets ist der Publizist für seine Inhalte verantwortlich. Mittlerweile entdecken vor allem Deutsche Firmen in Deutschland das man mit Hilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches, missliebige Äußerungen von Kunden etwa über die Qualität ihrer Produkte oder einer Dienstleistung, den Publizisten am bestem Mundtot macht, indem man ihm eine Einstweilige Verfügung durch einen Anwalt zukommen lässt.

Geht es hier "nur" um Geld, leben politische Journalisten, Bloger und alle jene die ihre freie Meinung äußern möchten, in bestimmten Regionen unserer Erde gefährlich.
So sind nach wie vor in vielen Ländern abweichende Meinungen über Religion, Politik oder Personen des Zeitgeschehens tatsächlich Lebensgefährlich.

Mord, Folter und andere Sanktionen können das Ergebnis einer freien Meinungsäußerung sein

  • Was aber tun wenn Inhalte nur im eigenen Land gegen geltendes Recht verstoßen, die Informationen jedoch für die freie Welt gedacht sind?

  • Schafft es Abhilfe die Informationen über ein ausländisches Internetsystem (Auslands-Server) zu veröffentlichen?

  • Begeht man damit eine Straftat im Ausland?

Nun, die Sache ist kompliziert und von Land zu Land verschieden. Unsere US-Verfassung und aktuelle Rechtsprechung schützt die Meinungsfreiheit „Freedom of Speech“ in besonderem Maße. Im Gegensatz zu Deutschland haften Blogger und Forenbetreiber nicht für die Veröffentlichen Dritter. Der "Communications Decency Act" (CDA) von 1996 schützt Seiten-Betreiber gegen fast jede Haftung für Inhalte Dritter. Einzige Ausnahmen: Jugendschutz und Urheberrecht. Klagen wegen beleidigender Kommentare, peinlicher Fotos und derlei haben in den Vereinigten Staaten hingegen keine Chance.

Die Mitstörerhaftung nimmt im deutschen Recht extreme Formen im Vergleich zum US-Recht an. Die Google-Entscheidung vom 10. März 2006 zeigt rationale Grenzen auf. Selbst wenn gewisse Tatbestandsmerkmale einer Mitstörung bei einem automatisierten IT-System vorliegen, kann eine verschuldenslose Haftung nicht bestehen, wenn seitens des behaupteten Mitstörers nicht ein Minimum Absicht oder Kausalität erkennbar ist.

Während im deutschen Recht mittlerweile auch Betreiber automatisierter Systeme zur Haftung wegen Spam, Forenmitteilungen und Verlinkungen zu Webseiten herangezogen werden, selbst wenn diesen Betreibern die Kenntnis oder Eingriffsmöglichkeit fehlt, stellen Gerichte in den USA zunächst auf das vorrangige Haftungsprivileg und sodann auf die fehlende oder vorhandene menschliche Intervention ab. Das Einrichten eines automatisierten Dienstes allein gilt nicht als Haftungsanknüpfungsmerkmal der menschlichen Intervention.

Die diese Fragen klarstellende Entscheidung des erstinstanzlichen Bundesgeichts in Pennsylvania in Sachen Gordon Roy Parker v. Google, Inc., Az. 04-CV-3918, ist daher zu begrüssen. Der abwegige Trend im deutschen Recht sollte hingegen überdacht werden, da er lediglich Abmahnkünstlern dient.

Wenn Richter im Internet angefeindet werden, weil sie eine einzige Spamnachricht als Bagatelle bezeichnen, wenn das Hauptaugenmerk der Abmahner darauf gerichtet ist, ob für das Spamfax ein Streitwert von 300 oder 3000 Euro angemessen ist, und wenn zur Vermeidung des Abmahneraufwandes um jeden Preis ein an den Haaren herbeigezogener Mitstörer im Inland gefunden werden muss und der Störer nicht verfolgt wird, während die grundsätzliche, rechts- und wirtschaftspolitische Frage nach einem angemessen Rahmen der Mitstörerhaftung nicht mehr gestellt wird, dann stimmt etwas nicht.

Die kurzsichtige Verfolgung jedes denkbaren Mitstörers vernichtet die Aussicht auf neue technische Entwicklungen für das Gemeinwohl. Spam ist fies und muss bekämpft werden. Doch der Kampf gegen diesen Missbrauch des Internets darf nicht so weit gehen, dass sich nur noch Google leisten kann, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zu verteidigen und das geltende Recht klarstellen zu lassen.

Die ist aber aber auch nur deshalb möglich weil bei einer DE-Domain sämtliche Daten des Inhabers öffentlich zugänglich sind. Damit sind die Inhaber auch ein willkommenes Opfer für Spamer die sich freuen so einfach an höchst private Daten zu gelangen. Hier könnte man berechtigterweise fragen ob die DENIC nicht eine Mitschuld an der weltweiten Spamseuche trägt. Zumindest jedoch sollte es möglich sein seine privaten Daten schützen zu lassen, da ohnehin jeden Betreiber eines Internetsauftrittes das Vorhandensein eines Impressums auferlegt wird.

Sofern Sie keine verbotene Pornographie die gegen unsere TOS/AGB verstoßen veröffentlichen, bleiben Ihre Daten bei Dateiload absolut sicher und werden bestmöglichst geschützt.



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